Aktenzeichen 4 StR 392/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:051218B4STR392.18.1
RCN:
RCNBGN64YY54E8RNTJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.12.2018

Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen

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Verfahrensgang

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Az. 4 StR 392/18
Bundesgerichtshof, 4 StR 392/18, 05.12.2018.
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