Aktenzeichen 4 K 1449/14

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ECLI:
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RCN:
RCNBGLDULCK3EZ8GJT

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FG Nürnberg: Urteil vom 10.12.2015

Zahlung auf Grund eines Vertrages über die Übergabe von Informationen an die Strafverfolgungsbehörden als sonstige Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG

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Verfahrensgang

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Az. IX B 22/16
Bundesfinanzhof, IX B 22/16, 23.03.2016.
Az. 4 K 1449/14
FG Nürnberg, 4 K 1449/14, 10.12.2015.
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