Aktenzeichen 3 StR 342/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:131119B3STR342.19.0
RCN:
RCNBCWMPR3RCH2BDK7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.11.2019

Besonders schwerer Raub: Wegnahme einer fremden Sache durch Einstecken in die eigene Kleidung und anschließende Gewaltanwendung

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