Aktenzeichen 2 MV 12/21

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RCNBBHALVHM7U9YWVL

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Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg: Entscheidung vom 22.03.2021

Coronavirus, SARS-CoV-2, Zustimmung, Mitarbeitervertretung, Frist, Arbeitgeber, Zustimmungsverweigerung, Unterlassungsanspruch, Einrichtung, Zustimmungsersetzungsverfahren, Verfahren, Anlage, Ausschlussfrist, Arbeit, Form, Erlass, eidesstattliche Versicherung, notwendigen Auslagen, effektiver Rechtsschutz

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