Aktenzeichen III ZR 59/10

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RCNBASL39SJ2RWKFVA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.05.2011

Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des Vorsteuerabzugs bei einem Unternehmen in der Aufbauphase; Beginn der Verjährung eines Amtshaftungs- und Staatshaftungsanspruchs wegen Erlasses eines rechtswidrigen Steuerbescheids; Bemühungen des Steuerpflichtigen um Anerkennung seiner Unternehmereigenschaft; Verjährungshemmung durch Antrag auf Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheids

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Verfahrensgang

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Az. III ZR 59/10
Bundesgerichtshof, III ZR 59/10, 12.05.2011.
Az. 2 U 13/08
Oberlandesgericht Köln, 2 U 13/08, 23.04.2008.
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