Aktenzeichen 3 StR 128/22

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:280622B3STR128.22.0
RCN:
RCNBADEW9UNNRKNAUJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.06.2022

Einziehung von Tatmitteln bei dem Gehilfen: Erkennbarkeit tatrichterlicher Ermessensausübung im Urteil; Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Hilfeleistung zum Betäubungsmittelhandel

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