Aktenzeichen 3 StR 285/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:230921B3STR285.21.0
RCN:
RCNB6YQW3HVVWDF8PN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.09.2021

Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln: Mitfahrt als Beifahrer in einem Kurierfahrzeug

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Verfahrensgang

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Az. 21 KLs 2/21
Landgericht Krefeld, 21 KLs 2/21, 16.03.2021.
Az. 3 StR 285/21
Bundesgerichtshof, 3 StR 285/21, 23.09.2021.
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