Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 24.10.2019
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei fehlender Benennung eines konkreten Hoheitsakts als Angriffsgegenstand der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache
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