Aktenzeichen 7 B 30/12

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RCNB5Q9YCCFLCNPKP8

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 27.05.2013

Informationszugang; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit durch den Gesetzgeber; Schutzbereich der Rundfunkfreiheit

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