Aktenzeichen 4 StR 570/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:100320B4STR570.19.0
RCN:
RCNB5CYGXQK9QLG42A

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.03.2020

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzung der zumindest erheblich eingeschränkten Schuldfähigkeit; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose

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