Aktenzeichen VIII R 1/12

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RCNB3PDCK8MFY92TVL

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 16.09.2014

(Nach Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Auftrags zugeflossenes Erfolgshonorar eines Rechtsanwalts nicht tarifbegünstigt - Bindung des BFH an die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung durch das FG - entgeltlich erworbener Praxiswert - Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002)

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