Aktenzeichen 2 StR 267/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:021220B2STR267.20.1
RCN:
RCNB2XA6LSPKYPTMG8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.12.2020

Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen: Nachbesserung und Nachholung von Verfahrensrügen

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