Aktenzeichen III ZR 173/12

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RCN:
RCNB2LHX8HYLBHMEC3

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.12.2012

Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei Verschmelzung des Unternehmens auf einen anderen Rechtsträger; Begründung der Erstbegehungsgefahr

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