Aktenzeichen 24 W (pat) 36/09

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 07.07.2011

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - Festsetzung des Gegenstandswertes - Antrag auf Festsetzung des Streitwerts wird ausgelegt als Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts – zum Maßstab für die Wertfestsetzung - langjährig benutzte, werthaltige und umkämpfte Marke - Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 100.000,- EUR ist nicht überhöht

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