Aktenzeichen IV ZR 52/12

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RCN:
RCNAZA5SK8UUU378JJ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.10.2013

Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender Belehrung; Erlöschen des Widerrufsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung

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