Aktenzeichen VI ZR 367/09

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RCN:
RCNAYUUW63S3BEUD5Z

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.07.2011

Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast bei Eingehungsbetrug durch fehlerhafte Beratung

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 367/09
Bundesgerichtshof, VI ZR 367/09, 19.07.2011.
Az. 6 U 70/08
Oberlandesgericht Köln, 6 U 70/08, 24.04.2009.
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