Aktenzeichen 8 AZR 238/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2022:310322.U.8AZR238.21.0
RCN:
RCNAVL4PBWUEHGUFJB

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 31.03.2022

Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolglose/r Bewerber/in - Benachteiligung wegen des Alters - Ablehnung von externen Bewerbern/Bewerberinnen, die das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente bereits vollendet haben - Rechtfertigung nach § 10 AGG - Rechtsmissbräuchlichkeit des Entschädigungsverlangens

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