Aktenzeichen IX ZB 177/09

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.01.2010

Insolvenzeröffnungsverfahren: Vollstreckbare Urkunde als Grundlage des Insolvenzantrags bei einstweiliger Einstellung der Vollstreckung nach erhobener Vollstreckungsabwehrklage

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