Aktenzeichen V B 98/15

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RCN:
RCNARVTMKZDA8Z5Q95

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 16.03.2016

Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblichen Beweisangebotes

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Verfahrensgang

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Az. V B 98/15
Bundesfinanzhof, V B 98/15, 16.03.2016.
Az. 2 K 1441/12
FG München, 2 K 1441/12, 26.08.2015.
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