Aktenzeichen 6 U 2612/17

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ECLI:
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RCN:
RCNAR8B2ZWHC97TFCG

Verknüpfte Entscheidungen

OLG München: Urteil vom 26.09.2019

Schadensersatz, Verwechslungsgefahr, Marke, Markenanmeldung, Berufung, Wortmarke, Dienstleistungen, Werbung, Dienstleistung, Unterlassungsanspruch, Gemeinschaftsmarke, Zeichen, Kollision, Kennzeichnungskraft, Bundesrepublik Deutschland, Kosten des Rechtsstreits, erhebliche Gefahr

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Verfahrensgang

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Az. 6 U 2612/17
OLG München, 6 U 2612/17, 26.09.2019.
Az. I ZR 190/19
Bundesgerichtshof, I ZR 190/19, 28.05.2020.
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