Aktenzeichen VII R 19/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2021:B.020921.VIIR19.19.0
RCN:
RCNANTUEWZXY6VKEC3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 02.09.2021

(Keine Begünstigung von Kraftstrom nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG)

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Verfahrensgang

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Az. 14 K 1773/17
FG München, 14 K 1773/17, 14.03.2019.
Az. VII R 19/19
Bundesfinanzhof, VII R 19/19, 02.09.2021.
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