Aktenzeichen 2 BvR 2349/08

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100916.2bvr234908
RCN:
RCNANNDNENFJKFNECZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 16.09.2010

Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines subjektiven Rechts eines Gemeindebürgers auf Durchsetzung eines Bürgerentscheids bzw auf Durchsetzung dessen Sperrwirkung nach sächsischem Kommunalrecht <§ 24 Abs 4 GemO SN>

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