(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.10.2019 VI R 25/17 - Keine Neubewertung von Grundstücken bei freiwilligem Landtausch i.S. des FlurbG - keine (anteilige) Teilwertabschreibung bei Zahlung eines Überpreises und fehlendem Absinken der Bodenrichtwerte)
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