Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) - kein Anspruch auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen (über Leistungen für Mehrbedarf für Alleinerziehende hinaus) wegen der Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
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