Aktenzeichen 4 StR 50/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:110320B4STR50.20.0
RCN:
RCNAJDBUPKBHBDFT4R

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.03.2020

Berücksichtigung der Zäsurwirkung bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

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