Aktenzeichen M 9 S 17.52078

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNAH373UAJEEVAPAB

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VG München: Entscheidung vom 04.05.2018

Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Italien; ärztliches Schreiben erfüllt mangels Nennung von Schweregrad der Erkrankung, nachvollziehbarer Diagnose und tatsächlicher Umstände als Grundlage der fachlichen Beurteilung nicht die Anforderungen des § 60a Abs. 2c AufenthG

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