Aktenzeichen 3 BV 1228/16

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RCN:
RCNAGWQ7L5KDTQKSXR

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ArbG München: Entscheidung vom 23.05.2017

Bindung qualifizierten Personals und Mitbestimmung - Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG bei Stufenvorweggewährung

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Verfahrensgang

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Az. 1 ABR 30/18
Bundesarbeitsgericht, 1 ABR 30/18, 12.06.2019.
Az. 3 BV 1228/16
ArbG München, 3 BV 1228/16, 23.05.2017.
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