Aktenzeichen V ZB 204/12

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RCNAEC7LY7CFCMLL6R

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.11.2013

Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben eines Buchgrundpfandrechtsgläubigers

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