Aktenzeichen V ZB 162/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:120418BVZB162.17.0
RCN:
RCNAD38PK444NVRX8A

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.04.2018

Zurückweisungshaftsache: Abschließendes Sonderregime für die Haftanordnung; Erforderlichkeit eines begründeten Verdachts der unerlaubten Einreise

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 162/17
Bundesgerichtshof, V ZB 162/17, 12.04.2018.
Az. 4 T 2067/17
LG Traunstein, 4 T 2067/17, 28.07.2017.
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