Aktenzeichen 2 ARs 156/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:040517B2ARS156.17.0
RCN:
RCNABFDGGAW8TS55CZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.05.2017

Gerichtsstandsbestimmung in Strafsachen: Voraussetzung der Hauptverfahrenseröffnung

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