Aktenzeichen B 13 R 20/19 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2021:220321UB13R2019R0
RCN:
RCNA9YFYRG7ZCPWJC9

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Bundessozialgericht: Urteil vom 22.03.2021

(Nachversicherung nach § 8 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 6 - rentenversicherungsrechtlicher Begriff der mit geistlichen Genossenschaften oder Diakonissengemeinschaften "ähnlichen Gemeinschaften" - Befugnis des Insolvenzverwalters zur Aufnahme des durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Insolvenzschuldners unterbrochenen Verfahrens - Dynamisierung bereits festgesetzter Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakt - Festsetzung von Säumniszuschlägen für eine mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellte Beitragsforderung durch Verwaltungsakt)

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