Aktenzeichen I R 31/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNA7HNV6EZJ2VAHM8

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 21.10.2014

(Leistungen der Kapitalgesellschaft i.S. von § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 n.F. in Abgrenzung zur Rückzahlung von Nennkapital)

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