Aktenzeichen V ZB 8/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:220617BVZB8.17.0
RCN:
RCNA752VQPDHMY7MGH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.06.2017

Zurückweisungshaftsache: Angabe einer Höchstdauer für eine Passersatzbeschaffung als Begründung für die im Haftantrag angegebene Haftdauer

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 8/17
Bundesgerichtshof, V ZB 8/17, 22.06.2017.
Az. 4 T 3891/16
LG Traunstein, 4 T 3891/16, 09.12.2016.
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