Aktenzeichen II ZB 12/12

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RCNA285FJ824HXVCWN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.05.2013

Kostenfestsetzungsverfahren: Einwendung des Kostenerstattungsschuldners gegen den Anspruch auf Erstattung gezahlter Gerichtskostenvorschüsse wegen eines überhöhten Kostenansatzes; Bestehenbleiben von vor der Verbindung mehrerer aktienrechtlicher Anfechtungsklage entstandenen Gerichtskosten

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