Aktenzeichen VI R 12/08

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN9ZV5NDP279UT99D

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 20.05.2010

(Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen - BFH ist bei Anhängigkeit der Sache in der Rechtsmittelinstanz für die Berichtigung des FG-Urteils nach § 107 FGO zuständig)

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