Tatbeteiligung an einer gefährlichen Körperverletzung durch aktives Tun oder Unterlassen: Mittäterschaft bei bloßer Kenntnis von der Tat und deren Billigung; Rechtspflicht eines Wohnungsinhabers zum Eingreifen; widerlegte entlastende Behauptung des Angeklagten als Belastungsindiz
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