Aktenzeichen XI ZR 341/10

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.11.2011

Darlehensvertrag: Aufrechnung des Darlehensnehmers mit einer verjährten Gegenforderung gegen den noch nicht fälligen Darlehensrückzahlungsanspruch unter Berufung auf ein in unverjährter Zeit nicht ausgeübtes Sondertilgungsrecht

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