Aktenzeichen 4 StR 356/13

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RCN9WMXY2RF6YSC7F6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.12.2013

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung bei Absehen von der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe

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