Nichtannahmebeschluss: Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 97 Abs 1 GG - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung - Ablehnung der Zulassung von Beiständen
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