Aktenzeichen B 2 U 20/14 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2015:230415UB2U2014R0
RCN:
RCN9VXEHFJB9ZBRFU2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 23.04.2015

Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - arbeitstechnische Voraussetzung - extreme Rumpfbeugehaltung - Zwangshaltung - kumulative Einwirkungsbelastung - Orientierungswert - Mainz-Dortmunder-Dosismodell - arbeitsmedizinische Voraussetzung - aktueller medizinischer Erkenntnisstand: Konsensempfehlungen 2005 - Konstellation B4 - Schlosser

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