Aktenzeichen 4 N 16.461

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RCN9VK65FN8NVLLVDD

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VGH München: Entscheidung vom 27.02.2017

Normenkontrollverfahren - Informationsfreiheitssatzung kann nur dann auf die satzungsrechtliche Generalklausel als Rechtsgrundlage gestützt werden, wenn Eingriffe in Grundrechte Dritter von vornherein durch entsprechende Ausnahmetatbestände ausgeschlossen werden

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