Aktenzeichen I ZR 102/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:040416BIZR102.15.0
RCN:
RCN9V8QNE39P2AACPQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.04.2016

Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Rechtliche Einordnung eines Lohnfuhrvertrages; haftungsrechtliche Konsequenzen der Einordnung für den Fuhrunternehmer

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 102/15
Bundesgerichtshof, I ZR 102/15, 04.04.2016.
Az. 3 U 1573/14
OLG Nürnberg, 3 U 1573/14, 14.04.2015.
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