Aktenzeichen 2 ARs 363/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:151221B2ARS363.21.0
RCN:
RCN9U9EYDU9MPN7B46

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.12.2021

Zuständigkeitsbestimmung in Führungsaufsichtssachen: Zuständige Führungsaufsichtsstelle für die Überwachung des Verurteilten

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