Aktenzeichen B 3 KS 2/11 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2012:210612UB3KS211R0
RCN:
RCN9TLXW4Q9M3UWZBV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 21.06.2012

Künstlersozialversicherung - Senatsverwaltung bzw Senatskanzlei für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Berlin als Betreiber eines Galerieraumes - Ausstellen der Werke der Kunststipendiaten - Stipendiatenförderung - Unternehmen - konkreter die Abgabepflicht dem Grunde nach bestimmender Erfassungsbescheid - Abgabepflicht nur bei Betreibung von Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte - keine landesrechtliche Pflichtaufgabe

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.