Aktenzeichen VIII ZR 54/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:060219UVIIIZR54.18.0
RCN:
RCN9SRP7D43HD3W84M

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.02.2019

Bestimmtheit des Klagebegehrens: Anforderungen bei der sogenannten Saldoklage; Geltendmachung von Mietrückständen auf der Grundlage eines fortgeschriebenen Mietkontos; Rückgriff auf die gesetzlichen Anrechnungsbestimmungen

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 54/18
Bundesgerichtshof, VIII ZR 54/18, 06.02.2019.
Az. 52 S 1311/17
LG Kempten, 52 S 1311/17, 24.01.2018.
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