Aktenzeichen 4 B 2/11

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RCN:
RCN9RHE3J6Y3T7TADJ

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 01.06.2011

Zur rückwirkenden Anordnung des Inkrafttretens eines Bebauungsplans und Öffentlichkeitsbeteiligung; ausgeübte Nutzung

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