Aktenzeichen VII ZR 195/09

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RCN:
RCN9P856LDHBC5L26P

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.03.2012

Wirksamkeit einer Pauschalhonorarvereinbarung mit dem Architekten: Überschreitung des Tafelhöchstwertes bei getrennter Abrechnung nach Anlagengruppen; Überschreitung der in der Honorarordnung festgelegten Mindestsätze

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