Aktenzeichen III ZB 31/11

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RCN:
RCN9P6TJW74HPK7D9L

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.10.2011

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Rechtsbeschwerdeeinlegung gegen die ohne Vorabentscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch erfolgte Verwerfung der Berufung

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