Aktenzeichen V B 15/11

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 20.10.2011

Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt Klärungsfähigkeit voraus - Fehlerhafte Ablehnung einer Wiedereinsetzung als Verfahrensmangel - Keine Wiedereinsetzung wegen Irrtum

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