Aktenzeichen 3 StR 224/13

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RCN9LY9CQW746GCXET

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.10.2013

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Grundsätze für Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe; Führen der Waffe allein durch den Gehilfen; Wesentlichkeit einer Aufklärungshilfe; Wertersatzverfall: Subsidiarität gegenüber dem Verfall

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